Gemeindeverwaltung Wengi Frauchwilstrasse 11, 3251 Wengi 032 389 14 84 info@wengi-be.ch
Schalteröffnungszeiten:
Beglaubigung von Unterschriften
Notarin oder Notar
Die Einwohnergemeinden dürfen keine Unterschriften beglaubigen. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privaten durch eine bernische Notarin oder einen bernischen Notar beglaubigt werden.
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