Adressauskünfte
Verantwortlich:
Gemeindeverwaltung
Beschreibung:
Die Gemeindeverwaltung gibt einer Privatperson auf schriftliches Gesuch hin, gestützt auf das Datenschutzgesetz (KDSG) Namen, Vornamen, Beruf, Geschlecht, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges sowie den Jahrgang bekannt, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller ein schützenswertes Interesse glaubhaft macht. Auskünfte zu kommerziellen Zwecken werden nicht erteilt.

